Die Solarpflicht in Deutschland wird bundesweit eingeführt. Im aktuell kursierenden Referentenentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ ist ein neu geschaffener Paragraf §106 namens „Solarenergie in Gebäuden“ vorgesehen.
Mit diesem Paragrafen werden die Vorgaben aus Artikel 10 der EU-Gebäuderichtlinie übernommen und EU-Recht in nationales Recht umgesetzt.
Inhaltlich wird mit §106 eine bundesweit gültige Solarpflicht in Deutschland für Neubauten und Bestandsgebäude eingeführt. Welche Anforderungen für Unternehmen und Kommunen gelten, können Sie in unseren Blogbeiträgen lesen.
Vorneweg sei erwähnt, dass die Vorgaben der einzelnen Bundesländer weiterhin Gültigkeit haben. Das bedeutet: Gilt für bestimmte Gebäudetypen und Parkplätze bereits heute eine Vorgabe zur Erfüllung der Solarpflicht, so wird diese Vorgabe nicht obsolet.
Zusätzlich gilt, dass die Solarpflicht in Deutschland sowohl durch eine Photovoltaik-Anlage als auch durch eine Solarthermie-Anlage erfüllt werden kann.
Konkret sind die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von der neu einzuführenden Solarpflicht in Deutschland besonders betroffen. Denn in diesen drei Bundesländern galt bisher noch keine Verpflichtung zum Bau einer Solaranlage für Neubauten oder Bestandsgebäude.