Solarpflicht für Unternehmen
Ein umfassender Leitfaden
Die Einführung einer Solarpflicht für Unternehmen, Industrie und Gewerbe ist ein bedeutender Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Solarpflicht bedeutet, dass auf oder an einem Gebäude bzw. über den Stellplätzen eines Parkplatzes eine Photovoltaikanlage installiert und betrieben werden muss. Diese Pflicht ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern wird von einzelnen Bundesländern initiiert. In den Bundesländern, die eine Photovoltaikpflicht beschlossen oder geplant haben, variiert die Ausgestaltung und setzt unterschiedliche Anforderungen. Vereinheitlicht gilt aber, dass es Ausnahmen von der Solarpflicht aufgrund von Denkmalschutz und Unwirtschaftlichkeit gibt. So gilt die Solarpflicht für Unternehmen in einigen wenigen Bundesländern etwa nicht nur durch eine Photovoltaikanlage, sondern bereits durch eine Solarthermieanlage als erfüllt.
Die Solarpflicht betrifft insbesondere Unternehmen aus Industrie und Gewerbe, die neue Nichtwohngebäude und größere Parkplätze errichten. Häufig greift die solare Verpflichtung auch bei der Sanierung von Dächern von Bestandsgebäuden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die derzeitigen Regelungen zur Solarpflicht für Unternehmen in den einzelnen Bundesländern:
Gültig seit Januar 2022 für Neubauten von Nichtwohngebäuden und seit Mai 2022 für Neubauten von Wohngebäuden. Seit Jahresbeginn 2023 gilt die Pflicht auch bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden, wenn mehr als 80% der Gebäudehülle erneuert wird. Seit Januar 2024 ist die Pflicht auf neu geplante Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen ausgeweitet.
In allen Fällen muss mindestens 60% der „für Solarnutzung geeigneten Fläche“ von PV-Anlagen tatsächlich auch genutzt werden.
Weitere Informationen: Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht
Seit Januar 2023 gilt die Pflicht für den Neubau von Gewerbe- und Industriegebäuden. Seit Januar 2025 gilt die Pflicht auch für Dachsanierungen bei Gewerbe- und Industriegebäuden und den Neubau mit Privatsektor.
Weitere Informationen: BayBO: Art. 44a Solaranlagen – Bürgerservice
Seit Januar 2023 müssen bei allen Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mindestens 30 % der Dachfläche mit Photovoltaik ausstatten.
Weitere Informationen: Solargesetz Berlin – Berlin.de
Seit Mitte 2024 müssen alle grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden eine Photovoltaikanlage von mindestens 1 kWp auf dem sanierten Dach installieren. Ab Juli 2025 gilt eine umfassende Pflicht für Neubauten, wobei hier mindestens 50% der Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen ist.
Weitere Informationen: Bremisches Solargesetz
Seit Januar 2024 gilt die Pflicht für Neubauten und für Dachsanierungen. Hierbei ist mindestens 30% der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten.
Weitere Informationen: Hamburger Landesnorm
Die Pflicht gilt für Parkplätze ab 50 Stellplätzen.
Weitere Informationen: Bürgerservice Hessenrecht
Seit Januar 2025 gilt die Pflicht für alle Bauten ab 50 m² Dachfläche. Hierbei sind mindestens 50% der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten. Ebenso gilt eine Solarpflicht für den Neubau öffentlicher Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.
Weitere Informationen: Niedersächsische Bauordnung §32a
Seit 2024 gilt die Pflicht für den Neubau von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Bei Dachsanierungen greift die Pflicht ab 2026. Es sind jeweils mindestens 30% der Dachfläche zu belegen.
Auch für Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen müssen ab 2024 30% der für Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche mit einer PV-Anlage belegt werden.
Weitere Informationen: Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht in NRW und Bauordnung §42a
Seit Juli 2023 gilt die Pflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden, Dachsanierungen öffentlicher Gebäude und für größere Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Hierbei ist jeweils mindestens 60% der für Solarnutzung geeignete Fläche mit eine Photovoltaikanlage auszustatten.
Weitere Informationen: §4 Landessolargesetz
Seit Januar 2025 gilt die Pflicht für Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 100 m² Dachfläche. Hierbei sind mindestens 60% der nutzbaren Fläche mit Solaranlagen zu belegen. Zudem müssen bei gewerblichen Neubauten und Dachsanierungen ab 50m² Dachfläche die Tragkonstruktionen so ausgelegt werden, dass an jeder Dachstelle eine PV-Anlage installiert werden könnte. (Sog. Potentielle PV-Tragfähigkeit)
Weitere Informationen: Ankündigung Solarpflicht und allgemeine Hinweise
In Sachsen gilt zurzeit noch keine Solarpflicht für Unternehmen.
In Sachsen-Anhalt gilt zurzeit noch keine Solarpflicht für Unternehmen.
Seit Januar 2023 gilt die Pflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen sowie dem Neubau von größeren Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen.
Weitere Informationen: Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
In Thüringen gilt zurzeit noch keine Solarpflicht für Unternehmen.
Neben dem ökologischen Nutzen bietet die Solarpflicht auch wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen können ihre Energiekosten langfristig senken und sich gegen steigende Strompreise absichern. Zudem profitieren sie von staatlichen Förderprogrammen und steuerlichen Anreizen, die die Investition in Photovoltaikanlagen attraktiver machen. Durch die Installation von Solaranlagen können Unternehmen nicht nur ihren eigenen Energiebedarf decken, sondern auch überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Dies reduziert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und senkt die CO2-Emissionen erheblich.
Die Umsetzung der Solarpflicht erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination. Unternehmen müssen die technischen und finanziellen Aspekte berücksichtigen und gegebenenfalls externe Experten hinzuziehen. Trotz der anfänglichen Investitionskosten überwiegen jedoch die langfristigen Vorteile, sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und Fördermöglichkeiten in den jeweiligen Bundesländern zu informieren, um die bestehende Solarpflicht erfolgreich umzusetzen.
Die Solarpflicht für Unternehmen, Industrie und Gewerbe ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Zukunft. Sie trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern bietet auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen sollten diese Chance nutzen, um ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Durch die Installation von Photovoltaikanlagen können Unternehmen nicht nur ihre Energiekosten senken, sondern auch ein positives Image in der Öffentlichkeit fördern.
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