Solarpflicht in Deutschland wird bundesweit eingeführt
Die Solarpflicht kommt: Mit der geplanten Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wird in Deutschland erstmals eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie eingeführt. Der neue § 106 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll festlegen, wann Neubauten und Bestandsgebäude mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden müssen. Die Regelungen greifen schrittweise zwischen 2027 und 2031 und betreffen öffentliche wie private Gebäude sowie bestimmte überdachte Parkplätze. Bestehende Vorgaben der Bundesländer bleiben dabei weiterhin gültig. Besonders in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bringt die Neuregelung weitreichende Veränderungen mit sich, da dort bislang keine allgemeine Solarpflicht bestand. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Fristen, Anforderungen und Auswirkungen der neuen bundesweiten Solarpflicht.












