Warum rentiert sich Volleinspeisung bei neuen Photovoltaik-Dachanlagen oft nicht mehr?

Grundlagen und Wirtschaftlichkeit der Volleinspeisung

Volleinspeisung bezeichnet die vollständige Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz.
Teileinspeisung oder Überschusseinspeisung bezeichnet die zumindest teilweise Nutzung des erzeugten Stroms vor Ort bevor eine Abgabe in ein öffentliches Stromnetz erfolgt. Der lokal selbst genutzte Strom wird häufig Eigenverbrauch genannt. Der Name „Überschusseinspeiser“ rührt daher, dass zunächst der eigene Verbrauch eines Standortes mit dem erzeugten Strom gedeckt wird und nur der anfallende Überschuss-Strom in das Stromnetz abgegeben wird.

Die unterschiedlichen Nutzungsvarianten des erzeugten Solarstroms setzen sich bei unterschiedlichen Vergütungssätzen fort. Für Strom aus Volleinspeise-Anlagen bis 100 kW(p) gilt zurzeit noch ein erhöhter Vergütungssatz von momentan etwas mehr als 10 ct./kWh. Für jede Kilowattstunde Strom, welche aus einer Überschusseinspeiser-Anlage in das öffentliche Netz eingespeist wird, erhält der Anlagenbesitzer zurzeit mit 5,5 ct./kWh deutlich weniger. Mehr zu den Marktwerten und der EEG-Vergütung in Deutschland 2025 finden Sie hier.

Die aktuelle Entwicklung von Volleinspeiseanlagen

Laut Auswertungen aus dem Marktstammdatenregister von Mitte Februar 2026 wurden im Jahr 2025 im Gewerbebereich lediglich 5.480 PV-Anlagen zur Volleinspeisung in Betrieb genommen. Die kumulierte Leistung (DC) betrug knapp 1GW. Anlagen für den Eigenverbrauch machten im Gewerbe-Auf-Dach-Segment hingegen 2,1 GWp bei fast 13.000 Anlagen aus. Vergleicht man den Zubau von Volleinspeiseanlagen über die letzten Jahre, so zeigt sich eine weitestgehende Konsanz über die vergangenen drei Jahre. Auf 0,3 GWp im Jahr 2022 folgten 0,73 GWp in 2023 und 1,19 GWp in 2024. Die deutliche Erhöhung im Jahr 2022 resultiert aus dem sogenannten „Volleinspeisebonus“ der damaligen Ampelregierung, welche die Vergütung für Volleinspeiser ab August 2022 schlagartig anhob.

Zwischenfazit

Anhand der vorliegenden Datenbasis könnte man weiterhin an der Rentabilität von Volleinspeiseanlagen festhalten. Immerhin haben sich die Zubauzahlen in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert und für den Gewerbebereich sind die Einspeisevergütungen für Anlagen zur Volleinspeisung deutlich höher als für diejenigen zur Teileinspeisung.

Herausforderungen der Volleinspeisung im Aufdach-Segment

Trotzdem besteht  eine wirtschaftliche Herausforderung für Volleinspeiseanlagen – das sogenannte Solarspitzengesetz. Dieses im Februar 2025 in Kraft getretene Gesetz reduziert die Einspeisevergütung für Solaranlagen für Zeiträume mit negativen Strombörsenpreisen auf null. Eine Solaranlage erzielt daher in denjenigen Viertelstunden mit Negativpreisen keinen wirtschaftlichen Mehrwert durch Einspeisung in das öffentliche Netz. Für Volleinspeiseanlagen ohne integrierten Stromspeicher bedeutet dies: Jede Kilowattstunde Strom, welche zu Negativpreiszeiten produziert wird, erhält keine Vergütung.

Anhand der Börsenstrompreise für das Jahr 2025 lässt sich einfach berechnen, wie viel Strom eine typische Solaranlage während negativer Börsenstrompreise produzierte. Simuliert man als typische PV-Anlage eine Ost-West-Ausrichtung in der geografischen Mitte Deutschlands und vergleicht für jede Viertelstunde des Jahres 2025 die simulierte Erzeugung mit dem realen Börsenstrompreis zu dieser Zeit, so ergibt sich der sogenannte „volumengewichtete Produktionsanteil“ während Negativpreisphasen. Dieser Produktionsanteil gibt an, welcher Anteil des erzeugten Stroms für eine Volleinspeiseanlage nicht vergütungsfähig ist. Legt man die 15-Minuten-Lastgänge der typischen Erzeugung und der Börsenstrompreise für 2025 übereinander, so zeigt sich, dass 25% der volumengewichteten Produktionsmenge durch eine Volleinspeiseanlage nicht vergütet werden. Würde eine 100 kWp-Anlage beispielsweise 100.000 kWh im Jahr produzieren, so erhielten anhand des Solarspitzengesetzes nur etwa 75.000 kWh eine Einspeisevergütung. Statt eines Ertrags von 10.000€ bei 10ct./kWh Einspeisevergütung würde der Anlagenbetreiber einer Volleinspeiseanlage am Ende des Jahres 2.500€ – oder ein Viertel – weniger Umsatz erzielen.

Unter solchen finanziellen Rahmenbedingungen sind heutzutage Projekte dieser Größenordnung im Auf-Dach-Segment in den allermeisten Fällen nicht mehr mit wirtschaftlicher Gewinnabsicht umsetzbar. Aus diesem Grund gewinnt der Fokus auf den Eigenverbrauch von Solarstrom eine immer größere Bedeutung.

Aufgrund der volumengewichteten Ausfallmenge durch negative Börsenstrompreise lässt sich eine PV-Anlage als reine Volleinspeisung im Auf-Dach-Segment derzeit in den meisten Fällen nicht mehr rentabel betreiben.