Solarpflicht für Städte und Kommune
Ein umfassender Leitfaden
Die Einführung einer Solarpflicht für die Liegenschaften von Städten und Kommunen ist ein bedeutender Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In folgendem Beitrag haben wir bereits über die Solarpflicht für Unternehmen berichtet. In diesem Beitrag soll es darum gehen, in welcher Form die Solarpflicht für Städte und Kommunen gilt.
Die Solarpflicht für Kommunen bedeutet, dass auf oder an einem Gebäude bzw. über den Stellplätzen eines Parkplatzes eine Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung aus Sonnenenergie installiert und betrieben werden muss. Diese Pflicht ist jedoch noch nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern wird von einzelnen Bundesländern unterschiedlichen umgesetzt. Allen Anforderungen ist gemein, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage entsprechender Größe die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht erfüllt. Große Unterschiede zwischen den Bundesländern herrschen hingegen in den Fragen, ob Solarthermie eine gültige Alternative zu Photovoltaik darstellt und wie groß die Solaranlage ausgelegt werden muss, um die Solarpflicht zu erfüllen.
Die Solarpflicht betrifft insbesondere Liegenschaften von Städte und Kommunen, die neue Nichtwohngebäude und größere Parkplätze planen und errichten. Teilweise greift die Pflicht auch bei der Sanierung von Dächern von Bestandsgebäuden. Folgend geben wir einen Überblick über die derzeitigen Regelungen zur Solarpflicht für Kommunen und Städten auf Bundeslandebene. Regelungen einzelner Städte oder kommunaler Verordnungen sind in dieser Übersicht nicht inbegriffen.
Für landeseigene Parkplätze greift die Pflicht zu Beginn des Jahres 2028. Für landeseigene Gebäude ab 2030. Die Pflicht ist unabhängig von Neubau oder Dachsanierung. Sie gilt vielmehr für jedes Gebäude in Landeseigentum. In allen Fällen muss mindestens 60% der für Solarnutzung geeigneten Fläche von PV-Anlagen bedeckt sein.
Weitere Informationen: Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht
Ab August 2024 gilt für landeseigene Gebäudeneubauten eine Mindestbelegung von 33% der geeigneten Dachfläche.Weitere Informationen: BayBO: Art. 44a Solaranlagen – Bürgerservice
Ab Januar 2023 müssen bei allen Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mindestens 30 % der Dachfläche mit Photovoltaik ausstatten.Weitere Informationen: Solargesetz Berlin – Berlin.de
Seit Mitte 2024 müssen alle grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden eine Photovoltaikanlage von mindestens 1 kWp auf dem sanierten Dach installieren. Ab Juli 2025 gilt eine umfassende Pflicht für Neubauten, wobei hier mindestens 50% der Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen ist.Weitere Informationen: Bremisches Solargesetz
Seit Januar 2024 gilt die Pflicht für Neubauten und für Dachsanierungen. Hierbei ist mindestens 30% der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten.Weitere Informationen: Hamburger Landesnorm
Die Pflicht gilt für landeseigene Gebäude und Parkplätze ab 35 Stellplätzen.Weitere Informationen: Bürgerservice Hessenrecht
Seit Januar 2025 gilt die Pflicht für alle Bauten ab 50 m² Dachfläche. Hierbei sind mindestens 50% der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten. Ebenso gilt eine Solarpflicht für den Neubau öffentlicher Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.Weitere Informationen: Niedersächsische Bauordnung §32a
Auf geeigneten Dachflächen von Landesliegenschaften ist unabhängig von konkreten Anlässen, wie Neubau oder Dachsanierung bis Ende 2025 eine Solaranlage zu errichten. (Siehe: §42a, Absatz 2)Weitere Informationen: Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht in NRW und Bauordnung §42a
Seit Juli 2023 gilt die Pflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden, Dachsanierungen öffentlicher Gebäude und für größere Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Hierbei ist jeweils mindestens 60% der für Solarnutzung geeignete Fläche mit eine Photovoltaikanlage auszustatten.Weitere Informationen: §4 Landessolargesetz
Seit Januar 2025 gilt die Pflicht für Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 100 m² Dachfläche. Hierbei sind mindestens 60% der nutzbaren Fläche mit Solaranlagen zu belegen.Weitere Informationen: Ankündigung Solarpflicht und allgemeine Hinweise
In Sachsen gilt zurzeit noch keine landesweit verpflichtende Solarpflicht für Kommunen oder Städte. Hier wartet man auf bundeseinheitliche Regelungen.
In Sachsen-Anhalt gilt zurzeit noch keine landesweit verpflichtende Solarpflicht für Kommunen oder Städte. Hier wartet man auf bundeseinheitliche Regelungen.
Seit Januar 2023 gilt die Pflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen sowie dem Neubau von größeren Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen.Weitere Informationen: Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
In Thüringen gilt zurzeit noch keine landesweit verpflichtende Solarpflicht für Kommunen oder Städte. Hier wartet man auf bundeseinheitliche Regelungen.
Neben dem ökologischen Nutzen bietet die Solarpflicht für Kommunen auch wirtschaftliche Vorteile. Denn die Liegenschaften der Städte und Kommunen können ihre Energiekosten langfristig senken und sich nachhaltig gegen steigende Strompreise absichern. Durch die Installation von PV-Anlagen können Kommunen und Städte nicht nur ihren eigenen Energiebedarf decken, sondern auch überschüssigen Strom gegen eine Vergütung ins Netz einspeisen. PV-Anlagen reduzieren zusätzlich die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und senken die CO2-Emissionen erheblich.
Die Umsetzung der Solarpflicht erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination. Städte und Kommunen müssen die technischen und finanziellen Aspekte berücksichtigen und gegebenenfalls externe Experten hinzuziehen. Trotz der anfänglichen Investitionskosten überwiegen jedoch die langfristigen Vorteile, sowohl für die Umwelt als auch für den kommunalen Haushalt. Möchten Kommunen die zum Teil hohen anfänglichen Investitionskosten umgehen, um ihren Haushalt nicht unnötig zu belasten, so empfiehlt sich ein Mietkonzept für PV-Anlagen. Hierbei profitiert die Kommune nicht nur von dauerhaft niedrigen Strompreisen und einer attraktiven Dachpacht über den Zeitraum von 20 Jahren, sondern sparen sich zusätzlich die Anfangsinvestitionen in eine eigene PV-Anlage.
Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen bei Neubau und Dachsanierungen in den jeweiligen Bundesländern zu informieren, um die Solarpflicht erfolgreich umzusetzen.
Die Solarpflicht für Städte und Kommunen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung. Sie trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern bietet auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. Städte und Kommunen sollten diese Chance nutzen, um ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig ihrer Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz gerecht zu werden. Durch die Installation von Photovoltaikanlagen kann der städtische und kommunale Bereich nicht nur die Solarpflicht erfüllen, sondern auch ihre eigenen Energiekosten senken und ein positives Image an Ihre Bürgerinnen und Bürger vermitteln.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen