Solarpflicht für Städte und Kommune

Ein umfassender Leitfaden

Die Einführung einer Solarpflicht für die Liegenschaften von Städten und Kommunen ist ein bedeutender Schritt zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Reduzierung von CO2-Emissionen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu beschleunigen und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In folgendem Beitrag haben wir bereits über die Solarpflicht für Unternehmen berichtet. In diesem Beitrag soll es darum gehen, in welcher Form die Solarpflicht für Städte und Kommunen gilt.

Was ist die Solarpflicht?

Die Solarpflicht für Kommunen bedeutet, dass auf oder an einem Gebäude bzw. über den Stellplätzen eines Parkplatzes eine Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung aus Sonnenenergie installiert und betrieben werden muss. Diese Pflicht ist jedoch noch nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern wird von einzelnen Bundesländern unterschiedlichen umgesetzt. Allen Anforderungen ist gemein, dass die Installation einer Photovoltaik-Anlage entsprechender Größe die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht erfüllt. Große Unterschiede zwischen den Bundesländern herrschen hingegen in den Fragen, ob Solarthermie eine gültige Alternative zu Photovoltaik darstellt und wie groß die Solaranlage ausgelegt werden muss, um die Solarpflicht zu erfüllen.

Wo gilt die Solarpflicht für Städte und Kommunen?

Die Solarpflicht betrifft insbesondere Liegenschaften von Städte und Kommunen, die neue Nichtwohngebäude und größere Parkplätze planen und errichten. Teilweise greift die Pflicht auch bei der Sanierung von Dächern von Bestandsgebäuden. Folgend geben wir einen Überblick über die derzeitigen Regelungen zur Solarpflicht für Kommunen und Städten auf Bundeslandebene. Regelungen einzelner Städte oder kommunaler Verordnungen sind in  dieser Übersicht nicht inbegriffen.

  • Baden-Württemberg

    Für landeseigene Parkplätze greift die Pflicht zu Beginn des Jahres 2028. Für landeseigene Gebäude ab 2030. Die Pflicht ist unabhängig von Neubau oder Dachsanierung. Sie gilt vielmehr für jedes Gebäude in Landeseigentum. In allen Fällen muss mindestens 60% der für Solarnutzung geeigneten Fläche von PV-Anlagen bedeckt sein.

    Weitere Informationen: Praxisleitfaden zur Photovoltaik-Pflicht

  • Bayern

    Ab August 2024 gilt für landeseigene Gebäudeneubauten eine Mindestbelegung von 33% der geeigneten Dachfläche.

    Weitere Informationen: BayBO: Art. 44a Solaranlagen – Bürgerservice

  • Berlin

    Ab Januar 2023 müssen bei allen Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen mindestens 30 % der Dachfläche mit Photovoltaik ausstatten.

    Weitere Informationen: Solargesetz Berlin – Berlin.de

  • Brandenburg 

    Seit Mitte 2024 müssen alle Neubauten von öffentlichen und gewerblich genutzten Immobilien mit mindestens 50 Quadratmeter Dachfläche eine Photovoltaikanlage installieren, welche mindestens 50% der Dachfläche abdeckt.
    Für den Neubau von Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätze, welche Nicht-Wohngebäuden dient, ist über der gesamten solar geeigneten Parkplatzfläche eine Parkplatz-PV-Anlage zu installieren.

    Weitere Informationen: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

  • Bremen

    Seit Mitte 2024 müssen alle grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden eine Photovoltaikanlage von mindestens 1 kWp auf dem sanierten Dach installieren. Ab Juli 2025 gilt eine umfassende Pflicht für Neubauten, wobei hier mindestens 50% der Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen ist.

    Weitere Informationen: Bremisches Solargesetz

  • Hamburg

    Seit Januar 2024 gilt die Pflicht für Neubauten und für Dachsanierungen. Hierbei ist mindestens 30% der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten.

    Weitere Informationen: Hamburger Landesnorm

  • Hessen

    Die Pflicht gilt für landeseigene Gebäude und Parkplätze ab 35 Stellplätzen.

    Weitere Informationen: Bürgerservice Hessenrecht

  • Niedersachsen

    Seit Januar 2025 gilt die Pflicht für alle Bauten ab 50 m² Dachfläche. Hierbei sind mindestens 50% der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten. Ebenso gilt eine Solarpflicht für den Neubau öffentlicher Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.

    Weitere Informationen: Niedersächsische Bauordnung §32a

  • Rheinland-Pfalz

    Seit Juli 2023 gilt die Pflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden, Dachsanierungen öffentlicher Gebäude und für größere Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Hierbei ist jeweils mindestens 60% der für Solarnutzung geeignete Fläche mit eine Photovoltaikanlage auszustatten.

    Weitere Informationen: §4 Landessolargesetz

  • Saarland

    Seit Januar 2025 gilt die Pflicht für Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 100 m² Dachfläche. Hierbei sind mindestens 60% der nutzbaren Fläche mit Solaranlagen zu belegen.

    Weitere Informationen: Ankündigung Solarpflicht und allgemeine Hinweise

  • Sachsen

    In Sachsen gilt zurzeit noch keine landesweit verpflichtende Solarpflicht für Kommunen oder Städte. Hier wartet man auf bundeseinheitliche Regelungen.

  • Sachsen-Anhalt

    In Sachsen-Anhalt gilt zurzeit noch keine landesweit verpflichtende Solarpflicht für Kommunen oder Städte. Hier wartet man auf bundeseinheitliche Regelungen.

  • Schleswig-Holstein

    Seit März 2025 gilt die Pflicht für Neubauten von Nichtwohngebäuden und bei Dachsanierungen von mehr als 10% der Dachfläche. Zudem gilt eine umfassende Pflicht für Parkplätze. Bei Neubau, Erweiterungen um mind. 70 Stellplätze oder Sanierung eines Parkplatzes muss nun eine PV-Anlage errichtet werden.

    Quelle: Schleswig-Holstein – Abschnitt 5 EWKG | Landesnorm Schleswig-Holstein | Abschnitt 5 – Pflichten zur Errichtung von Photovoltaikanlagen | gültig ab: 29.03.2025

  • Thüringen

    In Thüringen gilt zurzeit noch keine landesweit verpflichtende Solarpflicht für Kommunen oder Städte. Hier wartet man auf bundeseinheitliche Regelungen.

Vorteile für Städte und Kommunen?

Neben dem ökologischen Nutzen bietet die Solarpflicht für Kommunen auch wirtschaftliche Vorteile. Denn die Liegenschaften der Städte und Kommunen können ihre Energiekosten langfristig senken und sich nachhaltig gegen steigende Strompreise absichern. Durch die Installation von PV-Anlagen können Kommunen und Städte nicht nur ihren eigenen Energiebedarf decken, sondern auch überschüssigen Strom gegen eine Vergütung ins Netz einspeisen. PV-Anlagen reduzieren zusätzlich die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und senken die CO2-Emissionen erheblich.

Umsetzung und Herausforderungen für Städte und Kommunen

Die Umsetzung der Solarpflicht erfordert eine sorgfältige Planung und Koordination. Städte und Kommunen müssen die technischen und finanziellen Aspekte berücksichtigen und gegebenenfalls externe Experten hinzuziehen. Trotz der anfänglichen Investitionskosten überwiegen jedoch die langfristigen Vorteile, sowohl für die Umwelt als auch für den kommunalen Haushalt. Möchten Kommunen die zum Teil hohen anfänglichen Investitionskosten umgehen, um ihren Haushalt nicht unnötig zu belasten, so empfiehlt sich ein Mietkonzept für PV-Anlagen. Hierbei profitiert die Kommune nicht nur von dauerhaft niedrigen Strompreisen und einer attraktiven Dachpacht über den Zeitraum von 20 Jahren, sondern sparen sich zusätzlich die Anfangsinvestitionen in eine eigene PV-Anlage.

Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen bei Neubau und Dachsanierungen in den jeweiligen Bundesländern zu informieren, um die Solarpflicht erfolgreich umzusetzen.

Fazit

Die Solarpflicht für Städte und Kommunen ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung. Sie trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern bietet auch zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. Städte und Kommunen sollten diese Chance nutzen, um ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten und gleichzeitig ihrer Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz gerecht zu werden. Durch die Installation von Photovoltaikanlagen kann der städtische und kommunale Bereich nicht nur die Solarpflicht erfüllen, sondern auch ihre eigenen Energiekosten senken und ein positives Image an Ihre Bürgerinnen und Bürger vermitteln.