Das deutsche Klimaschutzgesetz besagt, dass die Treibhausgasemissionen (THG) im Jahr 2030 um mindestens 65% im Vergleich zum Ausstoß von 1990 gesenkt werden muss. Aus dieser Verpflichtung wird im EEG § 1 formuliert, dass auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2030 mindestens 80% des Bruttostrombedarfs von Erneuerbaren Energien gedeckt sein müssen. (Siehe EEG §1 Abs. 2) Der Strombedarf im Jahr 2030, der in diese Berechnung einfließt, wird anhand eines Szenarios prognostiziert. Dieses Szenario sieht vor, dass ein gewisser Anteil der Energieversorgung in den Bereichen Mobilität, Wohnungswirtschaft und Gebäudeversorgung bereits elektrifiziert wurde. Hierbei steht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine THG-Reduktion bis 2030 um mindestens 65% im Hintergrund.
Die Bundesregierung von Union und SPD fokussiert sich nun auf das EEG und strebt einen Anteil von mindestens 80% Erneuerbare Energien am gesamten Bruttostromverbrauch an. Nun wird der Bruttostromverbrauch aus dem größeren Zusammenhang des Klimaschutzgesetzes gelöst und stattdessen der aktuelle Bruttostromverbrauch herangezogen, um einen Bedarf für das Jahr 2030 zu prognostizieren. Da die Dekarbonisierung und Elektrifizierung in der Sektoren Gebäude und Verkehr bis zum Jahr 2030 aus heutiger Sicht nicht so schnell erfolgen wird wie ursprünglich geplant, wird der Bruttostrombedarf im Jahr 2030 mit hoher Wahrscheinlichkeit geringer ausfallen als in den Ausbauzielen des EEG ursprünglich angenommen.
Aus diesem Umstand könnte ein „Realitätscheck“ nun schließen, dass dadurch auch das Ausbautempo der Erneuerbaren Energien gedrosselt werden kann.
Warum diese letzte Schlussfolgerung wirtschaftlich in Bezug auf die Höhe der Energiekosten nicht sinnvoll ist, soll Ziel des restlichen Artikels sein.
Vielmehr wird sich zeigen, dass gilt: Unabhängig davon ob sich der Strombedarf wie ursprünglich prognostiziert entwickelt oder geringer ausfallen wird, reduziert ein weiterhin konsequenter Ausbau der Erneuerbaren Energien die Stromkosten für die Gesamtheit der Stromverbraucher.