Die Kosten für den Transport der Energie von großen Kraftwerken zum Verbraucher spiegelt sich in den Netzentgelten wider. Da durch den Eigenverbrauch einer Energieerzeugungseinheit keine externen Transportwege für den Strom anfallen, werden die Netzentgelte für den selbstverbrauchten PV-Strom eingespart. Zusätzlich darf der überschüssige PV-Strom beinahe kostenlos ins öffentliche Netz „entsorgt“ werden.
Da die in Deutschland geltende Netzentgeltsystematik Verbraucher unter 100.000 kWh Jahresverbrauch hauptsächlich über den sog. Arbeitspreis für die Beteiligung an Bau und Instandhaltung des Stromnetzes beteiligt, spart der PV-Eigenverbrauch Netzentgelte ein.
Obwohl der PV-Eigenverbrauch das Netz für die Produktionszeiten der PV-Anlage nicht in Anspruch nimmt, findet an diesem Punkt dennoch eine Subventionierung des Eigenverbrauchs statt. Dies liegt daran, dass die Netzentgeltkosten in der aktuellen Systematik nicht verursachergerecht aufgeteilt sind. Die Kosten für das Stromnetz hängen größtenteils von der Dimensionierung der Netze ab. Diese Dimensionierung wird zum Teil aber auf den maximalen Strombezug ausgelegt. Der Zeitpunkt des maximalen Bezugs ist für Privathaushalte aber nicht ein sonniger Tag im Sommer, sondern klassischerweise ein Wintertag, an dem viele Stromverbraucher aus Industrie und Privathaushalten gleichzeitig aktiv sind und etwa energieintensive Elektrogeräte, wie der Ofen, der Wasserkocher und die Wärmepumpe simultan in Betrieb sind. Genau für diesen Zeitpunkt der maximalen Leistung in einer Region muss das Stromnetz ausgelegt sein. Da für diese Leistungsspitze PV-Anlagen in der Regel keine wesentliche Netzentlastung bieten, verändert weder die PV-Anlage noch der Eigenverbrauch Wesentliches an der Dimensionierung des Stromnetzes.
Die Kosten für das Stromnetz werden durch PV-Anlagen somit nicht gesenkt. Dennoch wird durch den PV-Eigenverbrauch eine Entlastung von den Netzentgelten erreicht. In diesem Punkt wird der PV-Eigenverbrauch somit durch erhöhte Aufwendungen der Allgemeinheit subventioniert.
Nun sind jedoch nicht nur Großkraftwerke Produzenten von Energie, sondern auch die PV-Anlage auf dem Hausdach. Auch der auf dem Dach produzierte Strom muss zu Verbrauchern gelangen.
Hierbei beeinflusst der Eigenverbrauch die Netzkosten positiv. Denn wenn der PV-Strom erst gar nichts ins Verteilnetz gelangt, so reduziert selbstverbrauchter PV-Strom die Netzausbaukosten der Verteilnetzbetreiber, die diese für die Energiewende aufbringen müssen.
Zusätzlich werden durch Eigenverbrauch Leitungsverluste minimiert:
Denn steht man vor der Alternative, Strom ausschließlich zentral in Großkraftwerken zu erzeugen und zu den Verbrauchern zu transportieren oder eine dezentrale Stromerzeugung umzusetzen, so minimiert die dezentrale Stromerzeugung mit direktem Eigenverbrauch Leitungsverluste des PV-Stroms. Hierdurch werden Erzeugungskapazitäten eingespart, der Flächenverbrauch reduziert und zudem im geringen Maß Netzausbaukosten verringert. Denn statt große PV-Freiflächenanlagen mit teuren Leitungen an Wohngebiete anzubinden, überzeugt der selbstverbrauchte PV-Strom vom Dach mit kurzen Leitungswegen und einer geringeren Netzbelastung an sonnigen Tagen. In einem Stromnetz, das zu einem hohen Anteil durch Erneuerbare Energien geprägt ist, kann Eigenverbrauch somit sehr wohl die Netzlast reduzieren und damit Systemkosten einsparen.
Nun gibt es in der Diskussion zur Subventionierung von Netzentgelten noch einen letzten Punkt zu beachten: Diese teilweise Subventionierung des PV-Eigenverbrauchs liegt nämlich an der politisch gewollten linearen Bepreisung des Gesamtstromverbrauchs. D.h. jede Kilowattstunde Strom wird mit gleich vielen Netzentgelten bepreist. Diese Maßnahme ist politisch aus Gründen der Anreizung der Verbraucher zur Energieeffizienz gewollt. Denn nur durch dieses System ist die Einsparung jeder beliebigen Kilowattstunde Strom am Jahresverbrauch wirtschaftlich gleich attraktiv. Würde stattdessen etwa eine rein Verursacher-gerechte Bepreisung der Netzentgelte stattfinden, so würde auf 99% des Jahresstromverbrauchs keine Netzentgelte entfallen. Denn nur zu den beiden Zeitpunkten einer maximalen Verbrauchs- und Erzeugungslastspitze müssten dann Netzentgelte bezahlt werden. Eine solche Netzentgeltsystematik wäre zwar verursachergerecht, würde allerdings nicht zu einem Ressourcen schonenden Umgang einladen.
Fazit zu den Netzentgelten: Eine Subventionierung von PV-Eigenverbrauch findet für diesen Strompreisbestandteil statt. Eigenverbrauch wird jedoch nicht einseitig durch die Netzentgelte subventioniert. Vielmehr dient Eigenverbrauch während PV-Erzeugungslastspitzen auch der Reduzierung der Netzkosten. Drittens gilt: Eine Subventionierung betrifft jedoch nicht ausschließlich selbstverbrauchten Strom. Stattdessen ist diese Art der Subventionierung politisch gewollt. PV-Strom wird in diesem Sinne ebenso wie die Nutzung eines effizienteren Kühlschrankes oder die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Lampen „subventioniert“.