Was sind Arbeits- und Leistungspreise bei den Netzentgelten?
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße wird der stündliche Strombezug bei Verbrauchern nicht mehr anhand eines Standard-Lastprofil aus dem Jahresverbrauch geschätzt, sondern Viertelstunden genau gemessen und abgerechnet. Hierfür ist eine Registrierende Leistungsmessung (RLM) nötig. Diese Messung gibt den Netzstrombezug in Kilowatt für jede Viertelstunde an. Aus diesen Messwerten ergibt sich als Summe über ein Jahr der Gesamtverbrauch des Stroms. Zusätzlich werden über diese Viertelstunden scharfe Messung die Leistungsspitzen des Stromverbrauchers identifiziert. Insbesondere die höchste ermittelte Leistungsspitze ist für die Netzentgelte relevant.
Eine Abrechnung der Stromnetzkosten für RLM-Kunden teilt sich in den Arbeitspreis und den Leistungspreis auf. Der Preisanteil des Arbeitspreises wird pauschal pro verbrauchter Kilowattstunde bezahlt. Hierbei wird der Jahresstromverbrauch mit dem vom Netzbetreiber vorgegebenen Arbeitspreis (in €/kWh) multipliziert. Die Abrechnung des Leistungspreises hingegen wird linear zur gemessenen Leistungs- oder Lastspitze („peak“) ermittelt. D.h. der über ein Kalenderjahr höchste innerhalb einer Viertelstunde gemessene Stromverbrauch alleine bestimmt die Kosten für den Leistungsanteil. Dieser errechnet sich aus Multiplikation des vom Netzbetreiber vorgegebenen Leistungspreises (in €/kW) mit der gemessenen Leistungsspitze (in kW).
So setzen sich die Netzentgelte für ein Unternehmen aus zwei Faktoren zusammen:
(Arbeitspreis x Gesamtstromverbrauch) + (Leistungspreis x Leistungsspitze).
Diese beiden Komponenten der Netzentgelte können in ihren Kosten von Unternehmen zu Unternehmen und abgängig vom Verteilnetzgebiet und der Benutzungsstruktur stark variieren.
Neben den Netzentgelten setzt sich der Strompreis noch zusätzlich aus den tatsächlichen Energiekosten für Beschaffung und Vertrieb sowie Steuern und weiteren Abgaben zusammen. Anhand eines Beispiels grafisch dargestellt ergibt sich die Kostenstruktur für den Strompreis pro kWh. Der Preis auf der Endabrechnung von 24,3 ct./kWh setzt sich zusammen aus 10,0 ct. für Energie, 4,8 ct. für Umlagen und Steuern und 9,5 ct. für die Netznutzung. Diese 9,5 ct. teilen sich wiederum auf in 6,5 ct. aus dem Anteil des Arbeitspreises und 3,0 ct. aus dem Anteil des Leistungspreises.
Wie verändert eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach die Kostenstruktur der Netzentgelte?
Durch eine PV-Anlage auf dem eigenen Dach oder in unmittelbarer Nähe des Unternehmensgeländes wird der solar erzeugte Strom zur Deckung des Stromverbrauchs genutzt. Hierdurch reduziert sich vor allem der Gesamtstromverbrauch eines Unternehmens. Zwar kann eine PV-Anlage rein theoretisch auch eine Lastspitze im Strombezug reduzieren, dies ist allerdings nicht immer eindeutig vorhersehbar und damit planbar. Nimmt man deshalb plausiblerweise an, eine PV-Anlage reduziere lediglich den Gesamtstromverbrauch, so wird durch den genutzten PV-Strom vom eigenen Dach ausschließlich ein gewisser Anteil der skizzierten Kostenstruktur pro kWh eingespart. Der tatsächlich eingesparte Anteil beinhaltet nämlich nur den Arbeitspreis, die Energiekosten und die Kosten für Umlagen und weitere Abgaben. Nicht eingespart werden kann hingegen der Anteil des Leistungspreises. Dieser letztere Anteil muss nach wie vor entsprechend zur Höhe der Lastspitze bezahlt werden. Durch eine PV-Anlage ändert sich damit die Kostenstruktur des Stroms, der nach wie vor aus dem Netz bezogen werden muss. Für die Kosten der Netznutzung verringert sich der Term des Arbeitspreises wegen einer Reduktion des Gesamtstromverbrauchs. Der Term des Leistungspreises bleibt hingegen konstant. Heruntergebrochen auf eine aus dem Netz bezogene Kilowattstunde vergrößert sich damit der Anteil des Leistungspreises.
Fazit
Dieser kurze Ausflug in das Thema der Netzentgelte zeigt, dass eine PV-Anlage die vorhandene Strompreis-Kostenstruktur erheblich beeinflussen kann. In den meisten Fällen ist die tatsächliche Einsparung durch eine PV-Anlage nicht identisch mit den ausgewiesenen Stromkosten des Energieversorgers, sondern kleiner als durch die ausgewiesenen Stromkosten auf der monatlichen Abrechnung suggeriert. In sehr selten Fällen kann dieser Umstand sogar so weit gehen, dass der wirtschaftliche Business Case der gesamten PV-Anlage dadurch zerstört wird.
Ursache für diesen Umstand ist die Aufteilung der Netzentgelte in Arbeits- und Leistungspreis. Da der Leistungspreis nicht ohne Weiteres durch eine PV-Anlage eingespart werden kann, dieser jedoch auf der Stromabrechnung pro Kilowattstunde ausgewiesen wird, ergibt sich ein Ungleichgewicht zwischen realer Einsparung der Stromkosten durch eine PV-Anlage zu den naiv suggerierten Kostenersparnissen. Eine umfängliche Beratung bereits im Vorfeld bei der Planung und Dimensionierung einer PV-Anlage kann deshalb erhebliche Kosten sparen.
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