Ab einer bestimmten Unternehmensgröße wird der stündliche Strombezug bei Verbrauchern nicht mehr anhand eines Standard-Lastprofil aus dem Jahresverbrauch geschätzt, sondern Viertelstunden genau gemessen und abgerechnet. Hierfür ist eine Registrierende Leistungsmessung (RLM) nötig. Diese Messung gibt den Netzstrombezug in Kilowatt für jede Viertelstunde an. Aus diesen Messwerten ergibt sich als Summe über ein Jahr der Gesamtverbrauch des Stroms. Zusätzlich werden über diese Viertelstunden scharfe Messung die Leistungsspitzen des Stromverbrauchers identifiziert. Insbesondere die höchste ermittelte Leistungsspitze ist für die Netzentgelte relevant.
Eine Abrechnung der Stromnetzkosten für RLM-Kunden teilt sich in den Arbeitspreis und den Leistungspreis auf. Der Preisanteil des Arbeitspreises wird pauschal pro verbrauchter Kilowattstunde bezahlt. Hierbei wird der Jahresstromverbrauch mit dem vom Netzbetreiber vorgegebenen Arbeitspreis (in €/kWh) multipliziert. Die Abrechnung des Leistungspreises hingegen wird linear zur gemessenen Leistungs- oder Lastspitze („peak“) ermittelt. D.h. der über ein Kalenderjahr höchste innerhalb einer Viertelstunde gemessene Stromverbrauch alleine bestimmt die Kosten für den Leistungsanteil. Dieser errechnet sich aus Multiplikation des vom Netzbetreiber vorgegebenen Leistungspreises (in €/kW) mit der gemessenen Leistungsspitze (in kW).
So setzen sich die Netzentgelte für ein Unternehmen aus zwei Faktoren zusammen:
(Arbeitspreis x Gesamtstromverbrauch) + (Leistungspreis x Leistungsspitze).
Diese beiden Komponenten der Netzentgelte können in ihren Kosten von Unternehmen zu Unternehmen und abgängig vom Verteilnetzgebiet und der Benutzungsstruktur stark variieren.
Neben den Netzentgelten setzt sich der Strompreis noch zusätzlich aus den tatsächlichen Energiekosten für Beschaffung und Vertrieb sowie Steuern und weiteren Abgaben zusammen. Anhand eines Beispiels grafisch dargestellt ergibt sich die Kostenstruktur für den Strompreis pro kWh. Der Preis auf der Endabrechnung von 24,3 ct./kWh setzt sich zusammen aus 10,0 ct. für Energie, 4,8 ct. für Umlagen und Steuern und 9,5 ct. für die Netznutzung. Diese 9,5 ct. teilen sich wiederum auf in 6,5 ct. aus dem Anteil des Arbeitspreises und 3,0 ct. aus dem Anteil des Leistungspreises.