Photovoltaik Förderung 2025

Die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt sich heute mehr denn je, nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch dank zahlreicher staatlicher Fördermaßnahmen. Wer Strom aus Sonnenenergie erzeugt, kann sowohl von Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch von zinsgünstigen Krediten, Steuererleichterungen und regionalen Zuschüssen profitieren. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen, wer Anspruch darauf hat und wie sich die Förderung im Vergleich zu anderen Stromerzeugungseinheiten wie Windenergie, Gas- oder Kohlekraftwerken unterscheidet.

Wer kann Photovoltaik-Förderung beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person oder Organisation, die eine Photovoltaikanlage installieren möchte, Fördermittel oder zinsgünstige Finanzierung beantragen. Dazu zählen:

  • Privathaushalte mit Eigenheimen oder Balkonkraftwerken,
  • Unternehmen und Gewerbebetriebe, die Strom eigenständig erzeugen und nutzen wollen,
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen,
  • Landwirte, insbesondere bei Freiflächen-, Floating- oder Agri-Photovoltaik.

Die Förderlandschaft ist breit aufgestellt: Von der bekannten EEG-Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite der KfW bis hin zu attraktiven regionalen Zuschüssen, gibt es viele Wege, die eigene Investition zu entlasten.

Einspeisevergütung nach EEG

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das wohl bekannteste Förderinstrument. Wer seinen überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält vom Netzbetreiber eine feste Vergütung pro Kilowattstunde, für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Leistung der Anlage und der Art der Einspeisung.

Für PV-Anlagen bis 100 Kilowatt Peak (kWp) gelten derzeit folgende Vergütungssätze:

Teileinspeisung (=Eigenverbrauch + Netzeinspeisung):

  • Bis 10 kWp: ca. 7,94 ct/kWh
  • 10–40 kWp: 6,88 ct/kWh
  • 40–100 kWp: 5,62 ct/kWh

Volleinspeisung (=reine Netzeinspeisung):

  • Bis 10 kWp: 12,60 ct/kWh
  • 10–100 kWp: 10,56 ct/kWh

Für Inbetriebnahmen ab August 2025 gelten leicht reduzierte Vergütungssätze aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Degression von einem Prozentpunkt pro Halbjahr. Besonders zu beachten: Seit dem 25. Februar 2025 wird für Stunden mit negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Die betroffenen Betreiber verlieren dadurch zwar kurzfristige Einnahmen, erhalten jedoch am Ende der 20 Jahre einen zeitlichen Ausgleich für diese Stunden.

KfW-Kredite und Steuererleichterungen

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt die Installation von PV-Anlagen mit attraktiven Förderkrediten. Besonders relevant sind dabei zwei Programme:

  • Kredit Nr. 293 „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“: Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
  • Kredit Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“:  Förderkredit für Strom und Wärme

Die Klimaschutzoffensive für Unternehmen können nur beantragt werden, wenn mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort genutzt wird oder die Photovoltaikanlage Bestandteil eines integrierten Mobilitätsvorhabens ist und beispielsweise mit einer Ladesäule oder einem Elektrofahrzeug beantragt wird.

Bafa Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet Fördermaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verwendung von erneuerbaren Energien. Das Bafa bietet Möglichkeiten zur Förderung von Heizungen mithilfe von nachhaltigen Energiequellen, Elektromobilität oder Sanierung von alten Heizungen.

Zusätzlich profitieren Betreiber von steuerlichen Entlastungen: Seit 2023 gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 % für PV-Anlagen bis 30 kWp, inklusive Lieferung und Installation. Auch die Einnahmen aus dem selbst genutzten Solarstrom sind bis zu dieser Grenze einkommensteuerfrei, das reduziert bürokratische Hürden erheblich und steigert die Rentabilität.

Wie wird andere Stromerzeugung gefördert?

Ein Blick über den Tellerrand zeigt: Nicht alle Energiequellen genießen die gleiche Förderung wie die Solarenergie.
Zwar wird der Rückbau von Atomkraftwerken und die Endlagerung radioaktiver Abfälle jedes Jahr mit etwas mehr als einer Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt subventioniert. Ebenso erhielten Gas- und Kohlekraftwerke auf indirektem Wege hohe staatliche Subventionen. Auch Steuererleichterungen bewirken jährlich milliardenschwere Unterstützung für fossile Energieträger. Eine offensichtliche Förderung liegt aber neben dem Solarstrom hauptsächlich für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff vor. So wird auch für Wind-Energie eine EEG-Förderung pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde gezahlt. Auch Biogas zur Strom- und Wärmeerzeugung wird politisch unterstützt.

Für Privatpersonen und kleinere Unternehmen besonders interessant ist der Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag (kurz: KWK) und die Förderungen für ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Für den KWK-Zuschlag erhält der Anlagenbetreiber einer simultanen Strom- und Wärmeproduktion bis zu 8 ct./kWh. Für die Anschaffung eines BHKWs kann entweder der KWK-Zuschlag in Anspruch genommen werden. Alternativ unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Finanzierung eines BHKW mit zinsgünstigen Krediten, sofern letzteres mit Wasserstoff oder Biomethan betrieben wird.

Fazit: Jetzt investieren lohnt sich

Die Photovoltaik-Förderung in Deutschland ist 2025 so attraktiv wie selten zuvor. Durch die Kombination von Einspeisevergütung, zinsgünstigen KfW-Krediten, Steuererleichterungen und regionalen Zuschüssen lassen sich hohe Anteile der Investitionskosten kompensieren. Besonders wer auf Eigenverbrauch setzt, intelligente Steuerungslösungen integriert und mögliche regionale Förderprogramme nutzt, kann von einer hohen Wirtschaftlichkeit profitieren.

Wichtig ist jedoch: Die Fördersätze sinken kontinuierlich. Wer frühzeitig plant und seine Anlage noch vor der nächsten Degressionsstufe in Betrieb nimmt, sichert sich die bestmöglichen Konditionen.

Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen zur Photovoltaik-Förderung basieren auf dem Stand vom Oktober 2025. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetzliche Rahmenbedingungen, Fördersätze und Programme können sich jederzeit ändern. Bitte informieren Sie sich vor einer Investitionsentscheidung bei den zuständigen Stellen über die derzeit gültigen Förderbedingungen.